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OLG Koblenz, 25.02.2002 - 12 U 955/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Verkehrsunfall mit Alkohol - Ansprüche gegen Vollkasko
- blutalkohol , S. 96
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 61
Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls durch alkoholbedingten Fahrfehler beim Überholen während Gegenverkehrs L - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 276
Kaskoversicherungsrecht: Fahrlässiges Herbeiführen eines Verkehrsunfalls - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Trier, 06.06.2000 - 11 O 540/99
- OLG Koblenz, 25.02.2002 - 12 U 955/00
Papierfundstellen
- VersR 2002, 1551 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Köln, 17.03.1998 - 9 U 142/97
Versicherung Kaskoversicherung Alkohol Fahruntüchtigkeit Kausalität …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2002 - 12 U 955/00
Aber auch bei einer unterhalb dieses Grenzwertes für absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholkonzentration ist von alkoholbedingter relativer Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls auszugehen, wenn ein zum Unfall führender typischerweise durch Alkohol bedingter Fahrfehler festzustellen ist (OLGR Köln 1998, 404-406; KG, NZV 1996, 200 -201). - KG, 09.06.1995 - 6 U 232/94
Relative Fahruntüchtigkeit bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,72 Promille; …
Auszug aus OLG Koblenz, 25.02.2002 - 12 U 955/00
Aber auch bei einer unterhalb dieses Grenzwertes für absolute Fahruntüchtigkeit liegenden Blutalkoholkonzentration ist von alkoholbedingter relativer Fahruntüchtigkeit und grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls auszugehen, wenn ein zum Unfall führender typischerweise durch Alkohol bedingter Fahrfehler festzustellen ist (OLGR Köln 1998, 404-406; KG, NZV 1996, 200 -201).
- OLG München, 12.06.2015 - 10 U 3981/14
Kollision eines erheblich alkoholisierten Fußgängers mit einem Kfz bei Dunkelheit
Denn grundsätzlich bestehen Fehlverhalten und Verkehrsverstoß des Klägers darin, dass er sich auf der Fahrbahn aufgehalten hat, dieses unzulässige Verhalten wird nicht dadurch unzulässiger, dass es in alkoholisiertem Zustand geschah (BGH NJW 1995, 1029: "Absolute Fahruntüchtigkeit eines am Unfall beteiligten ... infolge Alkoholgenusses darf bei der Abwägung nach § 17 StVG nur berücksichtigt werden, wenn feststeht, dass sie sich in dem Unfall niedergeschlagen hat"; DAR 1995, 198 = NJW 1995, 1029; OLG Koblenz NVersZ 2002, 272: für einen Überholvorgang).